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Architektur für Bauanträge, Planung und Bestand
Wenn bauliche Veränderungen geplant sind, stellt sich häufig die Frage, welche Unterlagen, Genehmigungen oder Planungsleistungen erforderlich sind. DC Architektur & Brandschutz unterstützt bei der fachlichen Einordnung und Vorbereitung Ihres Bauvorhabens.
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Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung
In der Grundlagenermittlung wird geklärt, worum es bei dem Bauvorhaben geht, welche Unterlagen vorhanden sind und welche Rahmenbedingungen beachtet werden müssen.
Diese Phase hilft dabei, den tatsächlichen Planungsbedarf zu erkennen.
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Leistungsphase 2 – Vorplanung
In der Vorplanung werden erste Lösungsansätze entwickelt und mit Nutzung, Bestand, baurechtlichen Anforderungen und Projektziel abgeglichen.
Sie dient dazu, eine Richtung für das Vorhaben festzulegen.
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Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung
In der Entwurfsplanung wird das Vorhaben weiter konkretisiert. Grundrisse, Nutzung, bauliche Änderungen und funktionale Anforderungen werden planerisch zusammengeführt.
Dadurch entsteht eine belastbare Grundlage für weitere Abstimmungen.
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Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung
Die Genehmigungsplanung wird benötigt, wenn Unterlagen für einen Bauantrag, eine Nutzungsänderung oder ein anderes genehmigungsrelevantes Verfahren erstellt werden müssen.
Hier geht es darum, das Vorhaben so aufzubereiten, dass es bei den zuständigen Stellen eingereicht und geprüft werden kann.
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Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung konkretisiert die Planung für die weitere Umsetzung und Abstimmung mit Projektbeteiligten.
Sie baut auf der vorherigen Planung auf und dient als Grundlage für die praktische Weiterbearbeitung des Vorhabens.
Bauanträge
Planunterlagen für genehmigungspflichtige Bauvorhaben strukturiert vorbereiten und einreichen.
Genehmigungsplanung
Vorhaben für die behördliche Prüfung nachvollziehbar und vollständig aufbereiten.
Nutzungsänderungen
Geänderte Nutzungen baurechtlich prüfen, einordnen und planerisch vorbereiten.
Bestandsaufnahmen
Vorhandene Gebäudegrundlagen erfassen, dokumentieren und planerisch einordnen.
Umbauten im Bestand
Bauliche Änderungen im Bestand fachlich prüfen und planerisch vorbereiten.
Entwurfsplanung
Planungsideen konkretisieren, Anforderungen abstimmen und sinnvoll weiterentwickeln.
Ausführungsplanung
Planungsinhalte für Umsetzung, Abstimmung und weitere Bearbeitung konkretisieren.
Abstimmung mit Behörden und Projektbeteiligten
Anforderungen klären, Rückfragen begleiten und Abstimmungen nachvollziehbar vorbereiten.
Anträge nach Erhaltungsverordnung
In bestimmten Gebieten können bauliche Maßnahmen zusätzlichen Anforderungen unterliegen. Das gilt insbesondere bei städtebaulichen oder sozialen Erhaltungsverordnungen.
Für Eigentümer, Hausverwaltungen und Bauherren ist oft nicht sofort erkennbar, ob eine geplante Maßnahme genehmigungspflichtig ist oder welche Unterlagen erforderlich sind.
Deshalb ist eine frühzeitige Prüfung sinnvoll, bevor Maßnahmen umgesetzt oder Anträge vorbereitet werden.
Städtebauliche Erhaltungsverordnung
Die städtebauliche Erhaltungsverordnung betrifft Gebiete, deren bauliche Eigenart, Struktur oder städtebauliches Erscheinungsbild erhalten werden soll. Bei baulichen Veränderungen kann daher zusätzlich geprüft werden, ob das Vorhaben mit den Erhaltungszielen des Gebiets vereinbar ist. Relevant kann das zum Beispiel bei Veränderungen an Fassaden, Grundrissen, Gebäudestrukturen oder prägenden baulichen Merkmalen sein.
Soziale Erhaltungsverordnung
Die soziale Erhaltungsverordnung betrifft Gebiete, in denen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt werden soll. Bestimmte bauliche Änderungen, Modernisierungen, Rückbauten oder Nutzungsänderungen können genehmigungspflichtig sein. Für Eigentümer und Hausverwaltungen ist daher wichtig zu klären, ob eine geplante Maßnahme unter die soziale Erhaltungsverordnung fällt und welche Angaben für einen Antrag benötigt werden.